Hast du Lust, mit deinen Yogaschülern gen Reisen zu umziehen? Wir nach sich ziehen erfahrene Profis gefragt, welches du derbei gen keinen Kasus vergessen solltest und wie ein Urlaub zum Besten von deine Teilnehmer zur unvergesslichen Erlebnis wird.
MAnchmal hat man leicht Lust, seine Yogamatte auszurollen. Qua Yogalehrer bucht man dann entweder verknüpfen Urlaub oder packt gleich seine Schüler mit ein und veranstaltet ein Retreat. Einer dieser angenehmsten Aspekte des Berufes ist doch, dass man Yoga sozusagen überall unterrichten kann. Warum ebenso nicht die Zehen gen Lanthanum Gomera in den Sand stecken und herrliche Meeresluft wechselatmen? Oder mit Blick gen ein imposantes Bergpanorama Tadasana einüben?
Klingt schön – und ist es ebenso. So lange Zeit, solange bis die Hälfte dieser Kursteilnehmer dasjenige Geld zum Besten von dasjenige Hotel nicht rechtzeitig überweist, die Veganerin in dieser Posten nichts gen dieser Menü findet oder sich eine andere Teilnehmerin gen dieser Treppe den Knöchel verstaucht und sofort nachhause möchte. Gut, dasjenige ist jetzt klitzekleines bisschen überspitzt dargestellt. Nichtsdestotrotz sollte man sich wie Yogalehrer ein paar Gedanken zeugen, vorweg man ein Retreat gibt. Denn neben Unbilden und unterlegen Stimmung können durchaus ebenso rechtliche Konsequenzen drohen, wenn man die Gesamtheit unvorbereitet loslegt.
Yogalehrer wird zum Reiseveranstalter
StickstoffAtürlich ist Vorfreude nicht nur erlaubt, sondern erwünscht. Zwischendurch sollte man sich nur ebenso damit befassen, Haftungsrisiken möglichst zu minimieren. Eine Yogalehrerhaftpflicht ist hier leider nicht hinreichend. Sie deckt nur ab, welches während des Unterrichts passiert. Wenn nur neben dem Unterricht noch eine weitere Leistung im Paketpreis enthalten ist (zB Übernachtung, Nahrung, verknüpfen Exkursion, die Anreise ua), dann wird dieser Yogalehrer damit zum Reiseveranstalter und haftet zum Besten von die Gesamtheit, welches während des Retreats passiert. „Ein klassisches Vorbild ist, dass eine Treppe verregnet gewischt wird, ein Teilnehmer darauf ausrutscht und sich zerrissen“, weiß Anja Follmer-Greiff, Gründerin und Geschäftsführerin von Yoga Travel & Friends. „Schadenersatzansprüche würden in diesem Kasus günstiger erfüllt, unter dem die Reise gebucht wurde, und nicht zB dasjenige Hotel, in dem es passiert ist.“ Es gibt verschiedene Wege, sich abzusichern. Einer davon ist, vorsorglich eine Reiseveranstalterhaftpflicht- und Insolvenzversicherung abzuschließen – welches empfehlenswert ist. Wer mehr wie zwei Retreats pro Jahr organisiert, ist dazu sogar verpflichtet, denn er wird damit vom Gelegenheitsveranstalter zum gewerblichen Reiseveranstalter, zum Besten von den besondere Reglementieren gelten. Eine (…)